Vorsicht Betrug

Immobiliensuche – Die neue Betrugsmasche

Immobiliensuche - Die neue Betrugsmasche
Ob Sie nach Immobilien in der Großstadt oder nach einer Mietwohnung auf dem Land suchen, hüten Sie sich vor Betrügern. Wenn Sie derzeit über Immobilienportale auf der Suche nach einer Immobilie oder auf Wohnungssuche sind, dann sollten Sie diesen Artikel aufmerksam lesen. Denn eine neue Betrugsmasche ist gerade im Umlauf und betrifft nun viele Bürger, die auf Immobiliensuche sind. Zunächst sind die Anzeigen nicht von seriösen Immobilienangeboten zu unterscheiden. Das macht es so schwierig, falsche Haus- und Wohnungsangebote zu erkennen. Erst, nachdem Sie über ein Immobilienportal mit dem Inserent Kontakt aufgenommen haben und er Ihnen dann nähere Angaben zu Besichtigung, Mietmodalitäten, Mietkaution und Schlüsselübergabe mitteilt, lassen sich mögliche Anzeichen erkennen, die auf eine betrügerische Absicht schließen lassen.

Vorsicht Betrug

Immobiliensuche: Betrüger erwecken sichere Abwicklung

Wie es bei jeder Betrugsmasche üblich ist, gehen die Täter auch beim Immobilienbetrug sehr raffiniert und trickreich vor, so dass viele auf die Masche reinfallen dürften. Denn es wird den interessierten Wohnungssuchenden ein Mietverhältnis zugesagt und die Abwicklung über ein Maklerbüro angeboten, damit „beide Seiten auf der sicheren Seite sind“.

Das klingt vertrauenserweckend, doch ist es nicht. Die betrügerischen Angebote, Häuser und Wohnungen anmieten zu können, unterscheiden sich in keiner Weise von seriösen Immobilienofferten. Es ist Suchenden also kaum möglich, die Konfrontation mit dieser Betrugsmasche zu vermeiden. Uns ist ein Fall geschildert worden, der sich folgendermaßen zutrug.

Suche bei Immobilienportalen

Der Interessent möchte sich räumlich verändern und suchte daher über große und bekannte Immobilienportale nach vakanten Objekten. Ein Objekt zog das Interesse auf sich. Der Inserent bot die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular des Immobilienportals an. Die Anzeigenformulierung war in branchenüblicher Qualität, so dass nichts auf eine Betrugsmasche hindeutete.

Die Kontaktaufnahme über das Portal

Der Interessent formulierte eine Anfrage mit Bitte um weitere Informationen zum betreffenden Objekt. Das Objekt selbst ist dem Interessenten sogar bekannt, da es sich unweit des eigenen Wohnorts befand. Die Bilder stimmten mit dem Objekt und der in der Anzeige bekanntgegebenen Adresse der Immobilie überein, so dass keinerlei Veranlassung zur Skepsis bestand. Im Exposé waren Fotos zu sehen, die das Mietobjekt von außen und von innen zeigten. Aufgrund seiner baulich recht auffälligen Charakteristik war auch sichergestellt, dass alle Fotografien zu demselben Mietobjekt gehörig waren.

Neue Betrugsmasche

Der Inserent antwortet

Schon bei der ersten Antwort des vermeintlichen Hausbesitzers keimte erste Skepsis auf. Teilte der vermeintliche Hausbesitzer in englischer Sprache mit, dass er die Immobilie in Deutschland für seine studierende Tochter erworben hätte und diese nun das Haus nicht mehr selbst bewohnen würde.

Die Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro steht in einem gesunden Verhältnis zur Miete, so dass auch hier noch nicht zwingend an eine Betrugsmasche gedacht werden muss. Gleichsam teilte der Immobilienbesitzer mit, dass seine berufliche Situation es derzeit nicht zuließe, bei dem Besichtigungstermin selbst anwesend zu sein.

Er würde deshalb eine Maklerei für die Abwicklung und die Schlüsselübergabe beauftragen. Auch dies erschien noch glaubwürdig, denn durchaus kann man auch in Deutschland eine Immobilie besitzen und über Immobilienportale zur Vermietung ausschreiben, wenn man selbst im Ausland beheimatet ist.

Neue Betrugsmasche - Schlüsselübergabe durch Makler

Der Inserent wird nun konkret

Nachdem der Interessent zwecks Vereinbarung eines Besichtigungstermins nochmals auf die Mail geantwortet hatte, antwortete der Inserent abermals und wurde nun konkret in seinen Vorschlägen, was die Abwicklung rund um Besichtigung und Schlüsselübergabe anbetraf

In dieser Mail teilte er mit, dass die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet würde und dass der vermeintliche Hausbesitzer die Schlüssel für die Immobilienbesichtigung an eine namentlich benannte Makleragentur versenden würde, über die auch der Besichtigungstermin  abgewickelt werden könne.

Auch bis hierhin gab es noch keine gravierenden Hinweise auf eine Betrugsmasche. Allerdings war es verwunderlich, dass sich die Immobiliensuche so derart unkompliziert und einfach gestalten sollte. Keine Fragen wegen der Schufa, keine Fragen über Einkommensverhältnisse.

Google Suche nach dem Maklerbüro

Der Betrüger hat in diesem Fall nicht damit gerechnet, dass der Interessent nach dem benannten Maklerbüro googlen würde und dass sich auf dessen Firmenseite an prominenter Stelle ein Hinweis auf die neue Betrugsmasche finden lassen würde.

Das seriöse Maklerunternehmen teilt im Betrugshinweis mit, dass die Betrüger für die Versendung des Objektschlüssels eine Sicherheitsleistung verlangen und sich das Maklerunternehmen in jeder Hinsicht von diesen Machenschaften distanziert und keinesfalls eine derartige Sicherheitsleistung von den Kunden fordern würde.

Der Makler hat eigenes eine Email-Adresse eingerichtet, in der man sich bei Verdacht, an ein Angebot unter dieser Betrugsmasche geraten sein zu können, vertrauensvoll hinwenden kann. Dies hat in dem hier geschilderten Fall der Interessent auch getan und es wurde ihm bestätigt, dass es sich bei dem Fall um eine Betrugsabsicht handelt.

Betrüger fordern Zahlung für Schlüsselübergabe

Der Wohnungsinserent fordert zur Hinterlegung von Sicherheit auf

Nachdem nun klar war, dass es sich beim konkreten Fall um eine Betrugsmasche handelte, setzte die interessierte Person auf Wohnungssuche das Spiel fort und gekündete großes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung.

Der angebliche Anbieter teilte nun weitere Details mit und forderte auf, einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 1.500 Euro zu hinterlegen. Doch zunächst müsse der Interessent noch seine vollständigen Persönlichen Daten per Email senden, damit die Zusendung des Schlüssels in die Wege geleitet werden kann.

Die Sicherheitsgebühr würde die Maklerfirma behalten. Bei Zustandekommen eines Mietvertrags würde der Betrag als Mietkaution und 1. Miete auf das Konto des vermeintlichen Vermieters transferiert. Fall kein Vertrag zustande käme, würde der Interessant das Geld wieder rückerstattet bekommen.

Glücklicherweise wurde in diesem Fall niemand finanziell geschädigt und der Betrüger nicht finanziell bereichert. Trotzdem haben Kriminelle mit einer solchen Betrugsmasche immer wieder Erfolg und deshalb halten wir eine Aufklärung für absolut notwendig. Wenn Sie also auf Immobiliensuche sind und Ihnen derartiges passiert, helfen Ihnen nachfolgende Tipps, damit Sie nicht in die Falle tappen.

Wie sollten Wohnungssuchende vorgehen?

Wir haben Ihnen eigens mit Zustimmung des betroffenen Wohnungssuchenden die Emails anonymisiert als Screenshots eingebunden, damit Sie bei ähnlichen Kommunikationsverläufen rund um die Immobiliensuche gewarnt sind und rechtzeitig ein gesundes Misstrauen an den Tag legen können.

Da wir das seriös arbeitende Maklerunternehmen und auch die betreffenden Immobilienportale (es können wirklich alle sein), nicht mit dieser Betrugsmasche in Verbindung bringen wollen, verzichten wir auf die Namensnennung, wo sich dieser Sachverhalt zugetragen hat. Der Name des Maklers wurde von den Betrügern missbräuchlich genutzt, um eine vermeintliche Sicherheit zu vermitteln!

Misstrauen? So können Sie vorgehen

Wenn Sie an diese Betrüger geraten, werden Sie das Schema erkennen. Bedenken Sie, dass der falsche Immobilienbesitzer durchaus auch noch „andere Geschichten auf Lager“ haben wird. Die Immobilienabzocker müssen im Email-Verlauf zwangsweise den Namen des Maklerunternehmens nennen, über das die angebliche Schlüsselübergabe stattfinden soll.

Dann sollten Sie unbedingt mit der Suchmaschine Google recherchieren. Vermutlich stoßen Sie sofort auf die seriöse Maklerei und finden dort auch den Hinweis auf die Hilfeseite, wo über die Betrugsmasche berichtet wird. Nehmen Sie den Kontakt auf, um in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei dem Angebot ebenfalls um einen solchen Betrugsfall handelt. Hier weitere Tipps:

  • In jedem Fall sollte dann Ihrerseits eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle eingereicht werden, damit das Betrugsdezernat tätig werden kann.
  • Außerdem sollten Sie das Immobilienportal schnellstmöglich in Kenntnis setzen und Ihren Verdacht äußern.
  • Kein seriöses Maklerbüro verlangt eine Sicherheitsgebühr für eine Schlüsselübergabe.
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt ohnehin erst nach Vertragsabschluss.
  • Bis zum Vertragsabschluss muss kein Wohnungssuchender irgendetwas zahlen.

Spätestens, wenn von Ihnen eine finanzielle Leistung im Voraus verlangt wird, sollte Ihr Misstrauen geweckt werden. Denken Sie auch daran, dass keine Mietkaution oder eine finanzielle Bürgschaft für die Schlüsselübergabe zur Besichtigung bei der Immobiliensuche üblich ist.

Wenn der Vermieter aus irgendwelchen Gründen nicht selbst einen Besichtigungstermin wahrnehmen kann, dann ist es seine Sache, wie Mietinteressenten sich das Objekt ansehen können. Ein seriöser Vermieter wird zuvor einen Makler beauftragen und diesem dann die Abwicklung überlassen.

Immobilienportale – So wird es kein Fallstrick

Grundsätzlich sind immobilienportale für die Immobiliensuche eine gute Anlaufadresse, weil man neben gewerblichen Ausschreibungen auch private Angebote zum Mieten oder Kaufen einer Immobilie einsehen kann. Diverse Suchfilter erleichtern das Eingrenzen anhand von bestimmten Suchkriterien. So lassen sich

  • Objektart
  • Objektlage
  • Mietpreis
  • Kaufpreis
  • Größe der Immobilie
  • usw.

über die Filterfunktion einstellen. Angezeigt werden dann entsprechend passende Suchergebnisse. Da der Immobilienmarkt eine hart umkämpfte Branche ist, bieten solche Portale dementsprechend gute Funktionen. Eine davon ist es auch, mit dem Inserent unkompliziert über das Kontaktformular in Kontakt zu treten.

Es können nähere Informationen über das Objekt erfragt werden oder aber die Bitte nach einem Besichtigungstermin an den Anbieter übermittelt werden. Häufig steht auch eine Telefonnummer (meist Handynummer) des Anbieters in der Anzeige, so dass der Immobiliensuchende unkompliziert in telefonischen Kontakt treten kann.

Wie es scheint, prüfen derzeit die gängigen Immobilienportale nicht, ob es sich um eine seriöse Ausschreibung handelt, oder ob der Immobilieninserent die Betrugsmasche anwendet. Dies seitens der Portale nachzuprüfen, erscheint uns in der Praxis auch kaum möglich. Daher sind die Verbraucher bei der Haus- und Wohnungssuche selbst gefragt, sich vor dem Betrug um Mietkaution und angeblicher Schlüsselübergabe über einen Makler zu schützen.

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