Gebäudeversicherung - Schäden am Haus versichern

Gebäudeversicherung – Schäden am Haus versichern

Gebäudeversicherung - Schäden am Haus versichern
Wichtiger Schutz bei Schadensfällen. Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung schützen Hausbesitzer im Schadensfall gegen finanzielle Schäden. Dass diese Versicherung immens wichtig ist, liegt auf der Hand. Denn wie schnell können etwa bei einem Unwetter größere Schäden am Haus eintreten, die enorme Reparaturkosten nach sich ziehen.

Doch nicht nur Sturmschäden gehören zu jenen Risiken, gegen die man sich mit der Gebäudeversicherung wappnen kann. Diese sichert auch bis hin zum Totalschadenfall ab wie zum Beispiel bei einem Gebäudebrand. Neben der Grundversicherung für Hausbesitzer ist auch in bestimmten Umständen eine Elementarversicherung ratsam, wie das Elbehochwasser unlängst deutlich machte.

Hier standen unzählige Eigenheimbesitzer vor dem finanziellen Ruin und zudem haben auch noch viele ihr Zuhause verloren. Da die Gebäudeversicherung nur bei bestimmten Schadensformen einspringt, ist deshalb eine Kombination von Gebäude- und Elementarversicherung  unter bestimmten Voraussitzungen absolut sinnvoll.

Was ist von der Gebäudeversicherung eingeschlossen?

Was gehört zum Gebäude?

Wie der Name bereits sagt, gilt es beim Abschluss einer Gebäudeversicherung, Schäden am Haus abzusichern. Dazu muss zunächst geklärt sein, was alles zum Gebäude gehört.

Einerseits ist dies das Haus selbst, aber auch das so genannte Gebäudezubehör. Darunter versteht man allerdings nicht automatisch alles, was sich auf dem Gebäudegrundstück befindet. Sondern das Zubehör wird wie folgt geregelt:

„Unter Gebäudezubehör sind unmittelbar mit dem Gebäude verbundene Terrassen sowie Müllboxen, Briefkasten- und Klingelanlagen zu verstehen. Weiteres Gebäudezubehör (Carports, Garten- und Gewächshäuser, Hundehütten, Grundstücksbeleuchtungen, Wegebefestigungen, Einzäunungen, Umrandungen u.a.) kann zusätzlich in den Versicherungsschutz einbezogen werden.“

Quelle: http://www.gebaeudeversicherungvergleich.de/

Bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung muss also individuell geprüft werden, wie das Versicherungsunternehmen mit Hinblick auf das gesamte Grundstück versichert. Im Idealfall kann die Gebäudeversicherung an den eigenen Bedarf angepasst werden, um einen umfassenden Versicherungsschutz gewährleistet zu wissen.

Wichtig ist: Alles, was gemäß der Deklaration „Gebäudezubehör“ bei Vertragsabschluss mitversichert werden soll, muss in der Versicherungspolice festgehalten sein. Was dort nicht aufgelistet ist, ist im Zweifelsfall nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Auch beispielsweise Markisen sind zu benennen.

Schäden am Gebäude

Welche Schäden am Haus sind versichert?

Wie in jedem Bereich gilt es, den Versicherungsschutz optimal anzupassen. Bei der Gebäudeversicherung lassen sich Risiken einzeln oder in Kombination versichern. Vor Abschluss sollte genau geprüft werden, welche Risiken vorhanden sind und was beim Schadensfall abgesichert sein soll. Die Leistungen der Gebäudeversicherung kann folgende Risiken enthalten:

  • Sturmschäden (ab Windstärke 8, auch Hagel)
  • Wasserschäden (durch Leitungswasser, auch Frostschäden)
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)

Bei diesen Schadensrisiken gehen die Versicherer von einem allgemeingültigen Gefahrenrisiko aus, weshalb Gebäudeversicherungen von den Versicherungsnehmern in dieser Kombination in Anspruch genommen werden.

Erweitere Elementarschäden versichern

Auch gegen die so genannten erweiterten Elementarschäden kann ein Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden, der dann Risiken einschließt wie:

  • Hochwasser
  • Erdfall & Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Schneedruck & Lawinenabgänge.

Also jene Risiken, die gleich mehrere Versicherungsnehmer in einer Region ereilen können, lokale Gefahren, lassen sich schwieriger versichern, als jene möglichen Schadensfälle, die in der Regel nur ein Gebäude betreffen.

Aus diesem Grunde bedürfen die erweiterten Elementarschäden – meist einzelnen pro zu versicherndem Risiko – einem gesonderten Vertragsabschluss, da diese nicht in der Standardausführung der Gebäudeversicherung inkludiert sind und durchaus auch nur in bestimmten regionalen Lagen sinnvoll erscheint.

Hausbesitzer können anhand von Gefährdungsklassen ihr Gefährdungspotenzial gegen Hochwasser abschätzen. Unterteilt wird hierbei in vier Klassen, die aufgrund statistischer Werte das Hochwasserrisiko abschätzen (einmal Hochwasser in 10, 10 bis 50, 50 bis 200 und seltener als 200 Jahre).

Bei besonders hohem Hochwasserrisiko ist daher schwer, überhaupt einen Versicherer zu finden. Sie auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV.

Bei der Elementarschadenversicherung steht das anzunehmende Risiko im Fokus. Ein Hausbesitzer in Hamburg genötigt keinen Risikoschutz gegen Lawinenabgänge; ein Haus im Gebirge ist von Hochwasser nicht bedroht. Jedoch besteht die Gefahr eines Hochwassers nicht nur in Nähe von Flüssen, sondern auch in flachen Regionen (Zulauf oder Starkregen-Ereignisse).

Gartenhaus - nicht automatisch mitversichert

Was nicht im Versicherungsschutz inkludiert ist

Die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung umschließt nur die ausweislich der Versicherungspolice eingeschlossenen Risiken. Der Versicherungsschutz umfasst lediglich die versicherte Sache. Dazu zählt:

  • das versicherte Gebäude
  • das automatisch enthaltene Gebäudezubehör
  • das per Police erweitere Gebäudezubehör

Nicht versichert sind dagegen Schäden am Haus von nachträglich eingebauten und nicht in der Police aufgeführten Sachen (nicht versicherte Sachen). Saniert und erweitert ein Hausbesitzer sein Gebäude oder errichtet ein Gartenhaus, sollte also die Versicherung entsprechend angepasst werden, um im Falle von Gebäudebrand, Sturmschäden oder Leitungswasserschäden einen adäquaten Versicherungsschutz für die Immobilie zu haben.

Fehlende Rauchmelder, die bereits in einigen Bundesländern Pflicht sind, können zu einer reduzierten Schadensregulierung führen. Schäden bei der Wohnungseinrichtung bzw. an Fahrzeugen sind nicht enthalten und deshalb durch weitere entsprechende Versicherungen separat vom Hausbesitzer zu schützen. Ebenfalls nicht geschützt sind Schäden am Haus etwa durch einen Einbruch, hier muss dementsprechend ebenfalls gesondert Versicherungsschutz gewährleistet werden.

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