Lärmschutz im Garten beachten
Schluss mit nervigem Maschinenlärm und dem klappernden Garagentor. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche rückt das Wochenende näher und man freut sich, am Samstagmorgen endlich wieder ausschlafen zu können. Schließlich ist das Wochenende genau dafür vorgesehen, dass man sich erholen kann. Doch leider sehen das immer wieder einige Nachbarn anders. Von Lärmschutz im Garten beachten keine Spur.
Lärmschutz: Gartenarbeiten am Wochenende
Anscheinend hat die Nachbarschaft von Lärmschutz noch nichts gehört. Samstags und Sonntags gehts es los. Kaum hat es 7 Uhr geschlagen, schon hört man das Geräusch eines kehrenden Besens, kurz gefolgt vom lauten Rasenmäher, der an dröhnendem Maschinenlärm nicht geizt.
Gleichzeitig flext ein anderer Nachbar an seinem Gartentor, während im Haus gegenüber neue Nachbarn einziehen und von Ruhezeiten wohl noch nichts gehört haben. Es wird gebohrt, es wird gehämmert und beim Möbelschleppen klirren die Glassscheiben der Vitrine, weil ein Umzugshelfer unachtsam gestolpert ist.
Und die Pumpe aus dem Gartenteich des Nachbargrundstücks brummt sowieso ständig überlaut. So ähnlich geht es vielen Mietern und Hausbesitzern und es scheint, als gäbe es keinen Schutz gegen Lärm.
Dabei wäre dies doch so wichtig, denn permanente Geräusche verhindern, dass man sich ausruhen kann und so erzeugt unangenehmer Lärm negativen Stress und verhindert die wohl verdiente Erholung. Obwohl verbindliche Ruhe- und Erholungszeiten so wichtig wären und Lärm bekanntermaßen krank macht, gibt es faktisch kaum echten Lärmschutz.
Lärmschutz im Garten beachten: Die gesetzliche Lage zu Ruhezeiten
Zwar regeln viele Mietverträge zivilrechtlich die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr, jedoch gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese. Selbst, wenn sich die Mieter eines Hauses an die mietvertraglich geregelten Vorgaben halten, kommt es immer wieder zu massiven Lärmbelästigungen wie etwa dem Maschinenlärm durch Rasenmäher, Bohrmaschine oder Flex.
Eigenheimbesitzer stehen vor der gleichen Problematik, wenn vom Nachbargrundstück oder von der Straße Maschinenlärm dröhnt. Eine Maschinen- und Geräteschutz-Verordnung untersagt im Zeitraum 13 bis 15 Uhr zwar den Einsatz diverser Maschinen und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm sieht Ruhezeiten für die Nacht (22-6 Uhr), an Sonn- und Feiertagen (ganztägig) vor.
Doch außerhalb dieser Zeiten ist es schwer, effektive Ruhe durchsetzen zu können. Geht es also um Lärmschutz, muss man als Verursacher oder Dulder selbst tätig werden und für weniger Lärmbelästigung sorgen.
Was hilft gegen Lärm?
Nicht immer muss es störender Maschinenlärm von Gartengeräten sein, der zu Problemen führen kann. Wie man bei http://schaefer-laermschutz.de zusammengefasst sehr gut sehen kann, gibt es zahlreiche Geräuschquellen und Geräuschursachen, die als störend empfunden werden können.
Um nur mal einige Beispiele der häufigsten Beschwerden über Lärmbelästigung zu nennen:
- Partykeller
- Klavierspiel
- Hundebellen
- handwerkliche Hobbys
Dass man als Lärmverursacher in der Verantwortung steht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn sich der Lärm wirklich nur um eine einmalige Ausnahme handelt, wie etwa bei umfangreicheren Renovierungsarbeiten oder bei Umzug, sollte man nicht morgens um 6 Uhr schon die Schlagbohrmaschine in Betrieb nehmen und nicht erst wieder abends um 22 Uhr zur Seite legen. Hier muss man auch nicht zwingend bauliche Vorkehrungen für den Lärmschutz ergreifen.
Gewiss ist es aber eine höfliche Geste, den Nachbarn im Vorfeld Bescheid zu geben. Dies gilt auch bei Partys. Bei Lärm, der häufiger verursacht wird, etwa Maschinenlärm, weil man ein handwerkliches Hobby ausübt, sollte man den Hobbyraum, die Garage mit Garagentorantrieb oder das Gartenhaus effektiv mit so genannten Akustikwänden auskleiden und auf ein wirksames Schallschutzsystem setzen. Auch das Anpflanzen von dicht wachsenden Hecken und Sträuchern als Sichtschutzzaun wirkt sich schallschützend aus und bietet somit effizienten Schutz gegen Lärm.
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