Lieber auf der Terrasse grillen

Auf der Terrasse grillen – Ohne Ärger

Auf der Terrasse grillen - Ohne Ärger
Inzwischen konnten wir schon die ersten schönen Tage erleben und so manchen packte die Lust auf´s Grillen. Immer wieder steht man jedoch vor vielen Fragen. Ist auf Balkon oder Terrasse grillen erlaubt? Worauf muss man achten, damit keine Brandgefahr besteht? Wie grille ich, ohne die Nachbarschaft zu verärgern? Wollen Sie auf der Terrasse grillen, stellen sich all diese Fragen gleichzeitig. Wir wollen Licht ins Dunkel bringen, damit Sie die Grillsaison stressfrei genießen können.

Lieber auf der Terrasse grillen

Sicher auf der Terrasse grillen

Grillplatz auf der Terrasse anlegen

Platzbedingt sollten Sie auf Balkonen nur mit einem Elektrogrill für den aromatischen Gaumenschmaus sorgen. Möchten Sie auf der Terrasse grillen, spricht nichts gegen einen Holzgrill. Jedoch kommen Sie nicht umher, auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, das Haus in Brand zu setzen. Anders als der Balkon bieten die meisten Terrassen genügend Platz an, um ein solides Fundament für den Grillplatz anzulegen. So lässt sich einfach verhindern, dass sich das Grillfeuer ausbreiten kann.

Idealerweise wird aus einigen Gehwegplatten oder Pflastersteinen ein feuerfester Untergrund für die Grillstelle gelegt. Die Fundamentfläche sollte größer als die Feuerstelle selbst sein. Die Fugen zwischen den Gehwegplatten bzw. Pflastersteinen werden mit Sand ausgekehrt.

Um die Feuerstelle herum werden nun entweder Pflastersteine in 2 Reihen gestapelt oder aus großen Kieselsteinen wird eine Umrandung für das Grillfeuer gelegt. Diese einfachen Sicherheitsvorkehrungen kosten nicht viel, sind schnell erledigt und können problemlos im Winter wieder zurückgebaut werden, erlauben aber, sicher auf der Terrasse grillen zu können.

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Hier entsteht unser Grillplatz (wenn der Garten auf Vordermann gebracht wurde)

Grillplatz neben der Terrasse anlegen

Besitzen Sie eine Holzterrasse oder genügt der Platz nicht aus, können Sie ohne viel Aufwand einen Grillplatz neben der Terrasse anlegen. Hierfür heben Sie die Erde etwa 20 Zentimeter tief kreisrund aus. Der Durchmesser wird dem Grillrost angepasst. Das Erdloch wird mit einer 10 cm dicken Schotterschicht, einer 2 cm dicken Kiesschicht und zum Abschluss mit einer dünnen Schicht Sand aufgefüllt.

Um die Feuerstelle herum wird ebenfalls etwas Erde abgetragen. Vor allem wird hier jeder Pflanzenwuchs entfernt, damit Grashalme nicht versehentlich von Glut entfacht werden. Auf die Erde wird zunächst Sand, danach eine dünne Kiesschicht aufgebracht.

Wasser oder Sand bereitstellen

Während dem Grillen auf der Terrasse ist stets darauf zu achten, dass beispielsweise kein Sonnensegel, Sonnenschirm oder herabhängende Zweige über der Feuersteller sind. Bevor der Grill entzündet wird, ist ein Eimer mit Wasser oder Sand in unmittelbarer Nähe aufzustellen, so dass im Notfall schnell das Feuer gelöscht oder erstickt werden kann.

Ist auf der Terrasse grillen erlaubt?

Das Bayerische Oberlandesgericht hat bis zu 5 x pro Jahr auf der Terrasse grillen erlaubt und hält dies für die Nachbarschaft zumutbar. Trotzdem soll erwähnt sein, dass es dazu abweichende Gerichtsurteile gibt.

Manche Gerichte verlangen sogar, dass Terrassengrillen im Vorhinein bei den Nachbarn angekündigt werden muss (teilw. 48 Stunden vorher), während wiederum andere Richter kaum Einschränkungen erteilen, wie oft man auf der Terrasse grillen darf.

Somit ist es für alle Grillfans beinahe unmöglich, sich verlässlich auf solche Gerichtsentscheide zu berufen. Außerdem kann durch den Vermieter zusätzlich eine weitere Beschränkung hinsichtlich des Grillens vertraglich beschränkt sein.

Beim Grillen auf der Terrasse sollten Sie deshalb stets bemüht sein, so wenig Qualm wie möglich zu erzeugen. Am besten gelingt dies mit einer guten Holzkohle, die zudem sehr trocken ist. Verhindern Sie möglichst zu stark riechende Speisen und vielleicht freut sich Ihre Nachbarschaft, wenn Sie diese zum gemeinsamen Grillen ab und zu einladen. So bleibt dann auch der nachbarschaftliche Friede gewahrt.

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